Markenrecht
MSchG · Art. 2
Absolute Ausschlussgründe
Wortlaut
Vom Markenschutz ausgeschlossen sind:
a.
Zeichen, die Gemeingut sind, es sei denn, dass sie sich als Marke für die Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden;
b.
Formen, die das Wesen der Ware ausmachen, und Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind;
c.
irreführende Zeichen;
d.
Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
- Gesetz
- MSchG
- SR
- 232.11
- Stand
- 2025-07-01
- Sprache
- DE
Leitentscheide
Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.