Lauterkeitsrecht
UWG · Art. 2
Grundsatz
Wortlaut
Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
- Gesetz
- UWG
- SR
- 241
- Stand
- 2025-01-01
- Sprache
- DE
Leitentscheide
Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.