Lauterkeitsrecht · UWG
BGE 126 III 198
Grundsatz
- Gericht
- Bundesgericht (BGE)
- Datum
- 2000-02-28
- Autorität
- 552 Mal zitiert (von OpenCaseLaw erfasste Zitierungen)
Das Urteil klärt die Klageberechtigung des Bundes im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und den Begriff des Wettbewerbs im Sinne von Art. 1, 2 und 10 UWG, am Beispiel einer irreführenden Werbung, die sich an in Frankreich wohnhafte Personen richtete.
Regeste
Unlauterer Wettbewerb; Klageberechtigung des Bundes; Begriff des Wettbewerbs (Art. 1, 2 und 10 Abs. 2 lit. c UWG). Wenn die Kunden, die in Anwendung von Art. 10 Abs. 1 UWG zur Klage berechtigt wären, im Ausland ansässig sind, kann auch der Bund gestützt auf Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG Klage erheben (E. 1a). Begriff des Wettbewerbs und der unlauteren Wettbewerbshandlung im Sinne von Art. 1 und 2 UWG. Die Versendung einer irreführenden Werbung an in Frankreich wohnhafte Personen mit dem Zie... Amtliche Regeste in ihrer deutschen Fassung, wörtlich wiedergegeben. Der Entscheid selbst ist auf Französisch ergangen.
Angewandte Normen
Art. 10 Abs. 1 UWGArt. 10 Abs. 2 UWGArt. 2 UWG
Amtliche Referenz: BGE 126 III 198. Der publizierte Entscheid ist massgebend; die obige Darstellung gibt die Regeste ohne Kommentar wieder.