Patentrecht
PatG · Art. 1
Art. 1 PatG
Wortlaut
1
Für neue gewerblich anwendbare Erfindungen werden Erfindungspatente erteilt.
2
Was sich in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik (Art.
7
Abs. 2) ergibt, ist keine patentierbare Erfindung.
3
Die Patente werden ohne Gewährleistung des Staates erteilt.
- Gesetz
- PatG
- SR
- 232.14
- Stand
- 2025-07-01
- Sprache
- DE
Leitentscheide
Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.