Markenrecht
MSchG · Art. 1
Begriff
Wortlaut
1
Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
2
Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein.
- Gesetz
- MSchG
- SR
- 232.11
- Stand
- 2025-07-01
- Sprache
- DE
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