Designrecht
DesG · Art. 4
Ausschlussgründe
Wortlaut
Der Designschutz ist ausgeschlossen, wenn:
a.
kein Design im Sinne von Artikel
1
hinterlegt ist;
b.
das Design im Zeitpunkt der Hinterlegung die Voraussetzungen nach Artikel
2
nicht erfüllt;
c.
die Merkmale des Designs ausschliesslich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind;
d.
das Design Bundesrecht oder Staatsverträge verletzt;
e.
das Design gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst.
- Gesetz
- DesG
- SR
- 232.12
- Stand
- 2025-07-01
- Sprache
- DE
Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.