OpusProtect FR DE
← Normen
Designrecht
DesG · Art. 2

Schutzvoraussetzungen

Wortlaut
1

Design ist schutzfähig, soweit es neu ist und Eigenart aufweist.

2

Design ist nicht neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Hinterlegungs- oder Prioritätsdatum ein identisches Design zugänglich gemacht worden ist, welches den in der Schweiz beteiligten Verkehrskreisen bekannt sein konnte.

3

Design weist keine Eigenart auf, wenn es sich nach dem Gesamteindruck von Design, welches den in der Schweiz beteiligten Verkehrskreisen bekannt sein konnte, nur in unwesentlichen Merkmalen unterscheidet.

Gesetz
DesG
SR
232.12
Stand
2025-07-01
Sprache
DE

Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.