Designrecht
DesG · Art. 1
Schutzgegenstand
Wortlaut
Dieses Gesetz schützt Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind, als Design.
- Gesetz
- DesG
- SR
- 232.12
- Stand
- 2025-07-01
- Sprache
- DE
Leitentscheide
Konsolidierter Wortlaut, zu prüfen in der geltenden Fassung auf Fedlex, die allein massgebend ist.